14.8.09

Über den (Un)Sinn von Internet-Disclaimern

"... In fast jedem Disclaimer oder Haftungsausschluss wird auf das Urteil des LG Hamburg v. 12. Mai 1998 verwiesen. Es ist das wohl bekannteste Urteil unter Website-Betreibern. Wer sich dieses Urteil aber mal zur Hand nimmt und liest, wird erstaunt feststellen, dass darin das genaue Gegenteil von dem besagt wird, was in Disclaimern steht: Nämlich, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für alle verlinkten Inhalte nicht ausreichend ist. ..."

Quelle: IHK Frankfurt am Main