12.11.08

Das EG-Beihilferecht und die Maßnahmen zur Unterstützung des Finanzsektors bei der Bewältigung der Krise an den Finanzmärkten

"... Am Ende der Katastrophenkette vom zusammengebrochenen US-Hypothekenmarkt über die Pleite stolzer Bankhäuser bis hin zum ausgetrockneten Markt der Interbankenkredite stand der Ruf nach staatlicher Unterstützung. Einzig dem Staat, dem von der Finanzbranche bislang eher Geschmähten, wird zugetraut, verlorenes Vertrauen an den Finanzmärkten zurückzubringen. Die EU-Mitgliedstaaten nahmen diese Rolle schnell und konsequent an. Sie bekannten sich zur Notwendigkeit, die Solidität und die Stabilität des Finanzsystems zu stärken und das Vertrauen in den Finanzsektor und sein Funktionieren wiederherzustellen. Die Regierungen schnürten nationale Rettungspakete für ihren Bankensektor und griffen angeschlagenen Finanzinstituten gezielt unter die Arme. Die Maßnahmen, die staatliche Interventionen und Engagements mit bislang ungekannten Finanzvolumina umfassen, haben in erster Linie die Bewältigung der Finanzmarktkrise im Blick. Als staatliche Beihilfen für einzelne Unternehmen oder eine ganze Branche dürfen sie gleichwohl die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft nicht außer Acht lassen. Worauf es der Kommission als Hüterin der Verträge dabei ankommt, hat sie nunmehr in Leitlinien zusammengefasst, die sie den Mitgliedstaaten als Handreichung für eine zügige Beurteilung der Vereinbarkeit mit den Beihilfevorschriften zur Verfügung stellt. ..."

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages