14.7.08

Bundestag beschließt Risikobegrenzungsgesetz: Besserer Schutz von Verbrauchern bei Kreditverkäufen

"... Der Bundestag hat am 27.06.2008 den Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Schutz von Kreditnehmern beim Verkauf von Immobiliendarlehen verbessert werden. Das Gesetz soll zudem die Transparenz in den Finanzmärkten erhöhen, um Risiken im Inland, die sich aus der Tätigkeit von Finanzinvestitionen ergeben, zu begrenzen. ..."

Quelle: www.otto-schmidt.de