Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
"... Am 1. Juli 2008 tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Es löst im Rahmen einer grundlegenden Reform das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab, das aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts zeitgleich außer Kraft tritt. Erklärtes Ziel des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es, mit einer zeitgemäßen gesetzlichen Neuregelung sowohl dem Schutz des Rechtssuchenden zu dienen als auch bürgerschaftliches Engagement im Bereich der Rechtsberatung durch eine Liberalisierung derselben zu stärken. ..."
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
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