22.5.07

Grundrechte-Report 2007 - Guantanamoisierung des Rechts?

"... Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling hat bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2007 am heutigen Montag in Karlsruhe den Befund als "insgesamt beunruhigend" bezeichnet. ... Die neun herausgebenden Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen zeigen sich in dem Bericht generell besorgt über eine zunehmende Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die gesetzgebende und vollziehende Gewalt. Die novellierten Polizeigesetze der Länder etwa würden den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Telekommunikationsüberwachung nicht gerecht. Eine Entwicklung, die sich auch in der aktuellen Diskussion um verdeckte Online-Durchsuchungen spiegele. ..."

Quelle: www.heise.de

21.5.07

Gehaltstrend Rechtswesen

"... Für einen angehenden Juristen könnte die Situation nicht vertrackter sein: Mancher steigt mit 100.000 Euro Monatsgehalt ins Berufsleben ein, der andere muss sich als selbstständiger oder angestellter Anwalt in einer kleinen Kanzlei mit 24.000 Euro im Jahr oder noch weniger begnügen. ..."

Quelle: www.monster.de

18.5.07

Berufseinstieg und Karriere als Unternehmensjurist

"... „Mit Jura kann man alles machen!“. Wer hat diesen Satz zu Beginn seines Jurastudiums nicht auch schon gehört? Die Märkte verändern sich aber immer rascher und so sind auch die Perspektiven für Anwälte auf dem Arbeitsmarkt längst nicht mehr so rosig wie früher. Nur ein Bruchteil der Absolventen findet in der Justiz oder der Verwaltung einen Arbeitsplatz. Die große Mehrheit der Juristen versucht daher in der freien Wirtschaft Fuß zu fassen und beginnt die Karriere als selbstständiger oder angestellter Rechtsanwalt in einer Kanzlei oder als Syndikus in einem Unternehmen. An Syndikusanwälte werden heutzutage vielfältige und hohe Anforderungen gestellt. Anders als Berater in Kanzleien beschränkt sich ihr Tätigkeitsgebiet nicht auf die im Wesentlichen rein rechtliche Beratung. ..."

Quelle: www.hays.de

Karrierechancen von Rechtsanwälten

"... Die Lieblingsantwort von Juristen ist stets: „Das kommt darauf an“. Doch nicht nur auf fachliche Probleme, auch auf die Einschätzung der Karrierechancen von Rechtsanwälten lässt sich diese Formel trefflich anwenden. ..."

Quelle: www.faz.net

16.5.07

Rechtsdienstleistungsgesetz - Einfallstor für Nichtjuristen?

"... Rechtsanwälte ringen oft um jedes Wort - besonders bei Gesetzen, die ihren eigenen Berufsstand betreffen. Zu den derzeit umstrittensten Wörtern sind „Rechtsdienstleistung“ und „Nebenleistung“ geworden. Darüber diskutierten in der vergangenen Woche die Experten in der öffentlichen Anhörung zum geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz. ..."

Quelle: www.faz.net

Reform der Juristenausbildung - NRW goes Bologna?

"... Die von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zur Reform der Juristenausbildung hat am Montag (14. Mai 2007) in Berlin in der Landesvertretung NRW erstmalig getagt.

Ziel ist die Entwicklung eines umsetzungsfähigen Studienmodells unter Berücksichtigung der Kriterien des so genannten Bologna-Prozesses. Dieser zielt darauf ab, innerhalb eines offenen europäischen Hochschulraums ein gemeinsames System für Studienabschlüsse sowie allgemeine Rahmenbedingungen zu schaffen. Wesentliches Element ist die Einführung der international anerkannten Abschlüsse Bachelor und Master.

"Der Bologna-Prozess bietet uns die Chance, das dramatische Arbeitsmarktproblem in den Griff zu bekommen, dem sich junge Juristinnen und Juristen zunehmend ausgesetzt sehen", betonte Ministerin Müller-Piepenkötter. "Mit dem Bachelor-Abschluss können wir dafür sorgen, dass viele junge Juristinnen und Juristen nicht - wie bisher - in einem Alter um die 30 erkennen müssen, dass ihre lange Ausbildung sie in eine Sackgasse geführt hat." Ein auf drei Jahre angelegtes Bachelor-Studium werde einen vielseitig einsetzbaren Juristen hervorbringen, dem ein breites Betätigungsfeld offen stehe. Wer Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden wolle, müsse die Ausbildung allerdings mit einem Master-Studium und einem anschließenden Vorbereitungsdienst fortsetzen.

Die Justizministerin zeigte sich erfreut darüber, dass hochrangige Repräsentanten der Wissenschaft, der Anwaltschaft, der Politik und der Justiz ihrer Einladung gefolgt sind und in der Arbeitsgruppe mitwirken. "Nur gemeinsam und wenn wir unsere unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen in die Diskussion einbringen, können wir den Bologna-Prozess im rechtswissenschaftlichen Studium bestmöglich mit dem notwendigen Augenmaß umsetzen und die Qualität der Juristenausbildung insgesamt verbessern", hob Müller-Piepenkötter hervor. ..."

Quelle: Pressemitteilung des Justizministerium NRW vom 14.05.2007

14.5.07

BRAK warnt vor "Rechtsberatung light"

"... Qualifizierte Rechtsberatung kann es nur von Rechtsanwälten geben, mahnt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) anlässlich der heutigen Anhörung zum geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz. Mit den Neuregelungen will die Bundesregierung die Rechtsberatung in Teilen auch für Nichtanwälte weiter öffnen. So ist unter anderem vorgesehen, dass Rechtsdienstleistungen, die lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit bilden, auch von Laien erbracht werden dürfen. Die vorgesehene Definition der Nebenleistung kann dabei so weit ausgelegt werden, dass beispielsweise auch Banken, Kfz-Werkstätten und andere Unternehmen Rechtsberatung ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts anbieten könnten.

Die BRAK sieht in einer solchen "Rechtsberatung light" ohne jede Qualitätsgarantie erhebliche Risiken für die Verbraucher. Im vermeintlichen Interesse eines Dienstleistungsangebotes aus einer Hand ist die Versuchung für Gewerbetreibende groß, Rechtsberatung anzubieten, obwohl die entsprechende Fachkenntnis nicht vorhanden ist und auch nicht vorhanden sein kann. Dem Rechtsuchenden drohen hier durch unqualifizierten Rechtsrat irreparable Schäden, die - anders als bei möglichen Fehlern eines Anwalts - auch nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Außerdem kann der Verbraucher sich nicht unbedingt darauf verlassen, wirklich unabhängig beraten zu werden. Bei nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistungen spielen allzu oft auch die wirtschaftlichen Eigeninteressen des Beraters eine Rolle.

"Es muss gewährleistet bleiben, dass Rechtsdienstleistungen grundsätzlich nur von den dazu qualifizierten Anwälten erbracht werden dürfen", fordert Dr. Ulrich Scharf, Vizepräsident der BRAK. "Rechtsberatung ist keine Konfektionsware, jeder Sachverhalt muss individuell bewertet und beurteilt werden. Anderenfalls kann sich der vermeintlich einfache und billige Rechtsrat schnell als kostspieliger Holzweg erweisen. Es darf keine ‚Rechtsberatung light' geben." ..."

Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 09.05.2007

11.5.07

Initiative 50plus

"... Am 1.5.2007 ist die "Initiative 50plus" in Kraft getreten. Das Maßnahmenbündel soll die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose verbessern. Kernpunkte der Neuregelung sind Kombilöhne für ältere Arbeitslose, die sich für eine schlechter bezahlte Tätigkeit entscheiden, sowie Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, die ältere Arbeitnehmer einstellen. Außerdem gelten neue Befristungsregelungen für ältere Arbeitnehmer. ..."

Quelle: www.otto-schmidt.de

Abschaffung der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz?

"... Ganz einig waren sie sich nicht, die 24 Sachverständigen, ob das Stammzellgesetz von 2001 geändert werden soll. Doch in der siebenstündigen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch machten viele auf Probleme aufmerksam, die Forschern durch die Regeln des Gesetzes entstünden. So waren alle Mediziner unter den Sachverständigen dafür, die Stichtagsregelung abzuschaffen und deutschen Forschern zu erlauben, an im Ausland geführten Projekten teilzunehmen, an denen Stammzellen verwendet werden, die in Deutschland nicht benutzt werden dürfen. Anlass für die Anhörung ware ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (16/383) zur Änderung des Stammzellgesetzes sowie ein Antrag der Liberalen (16/2837), mit dem die Forschung auf dem Gebiet der Regenerativen Medizin gestärkt werden soll. Im Gesetzentwurf fordern die Parlamentarier die Abschaffung des Stichtages, um deutschen Forschern neue Möglichkeiten zu eröffnen. Die Stichtagsregelung, die besage, dass für deutsche Forschung nur Embryonen verwendet werden dürften, die vor dem 1. Januar 2002 produziert wurden, sei nicht nötig, um zu vermeiden, dass Embryonen extra für die Stammzellforschung gezüchtet würden. Daneben solle das Gesetz so ausgestaltet werden, dass deutsche Forscher, die sich an Projekten im Ausland beteiligen, bei denen Embryonen verwendet werden, mit denen nach deutschem Recht nicht experimentiert werden dürfte, straffrei blieben. Ihren Antrag begründet die FDP damit, dass es nicht genug Spenderorgane gebe und Regenerative Medizin einen Beitrag zu medizinisch und sozial besseren sowie ökonomischeren Therapien leisten könnte. Um Regenerative Medizin richtig einschätzen und einsetzen zu können, müssten aber auch Potenziale und Risiken beim Einsatz von Stamm- oder Vorläuferzellen geklärt werden. "Wenn Sie sehen, wie ein kranker Junge von Treffen zu Treffen weniger wird, und sie wissen, da sind die ganzen ungenutzten Stammzellen im Ausland, dann habe ich damit ein Problem." Mit dieser eindringlichen Aussage unterstrich Professor Hans Schöler vom Max-Planck-Institut für Molekulare Biologie aus Münster seine Ablehnung, irgendeinen Stichtag für das Alter von Embryonen festzulegen. Er engagiere sich in vielen Interessengruppen kranker Menschen und sehe, wie notwendig die Forschung sei. Nach seiner Meinung würden die Zellen eines Embryos theoretisch ausreichen, um Forschern der ganzen Welt Material zu liefern. Jedoch seien ältere Zellkulturen bisher oft mutiert oder wüchsen nicht. Deshalb sei es sinnvoll, dass auch deutsche Forscher mit neueren, oft stabileren Zellen forschen dürften. Von seinen Kollegen erhielt er Unterstützung. "Nach fünf Jahren Stammzellgesetz stoßen wir an unsere Grenzen", sagte Professor Anthony Ho von der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Seine Ergebnisse aus der Forschung mit adulten Stammzellen hätten ihm gezeigt, dass diese Zellen schlechter zu verwenden seien als embryonale. Gegen eine Änderung des Gesetzes plädierte zum Beispiel Theologieprofessor Hille Haker von der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Die ethische Sachlage habe sich seit 2002 nicht geändert. Der Staat sei außerdem berechtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forscher zugunsten des moralischen Schutzes von Embryonen einzuschränken. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 09.05.2007

10.5.07

Kürzung der Pendlerpauschale - BMF-Schreiben gegen Aussetzung der Vollziehung

"... Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 4.5.2007 (- IV A 7 - S 0623/07/0002 -) mitgeteilt, dass seiner Auffassung nach keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Pendlerpauschale bestehen. Die Finanzämter sollen daher diesbezügliche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung trotz anderslautender Entscheidungen des Niedersächsischen FG und des FG des Saarlandes weiterhin ablehnen. ..."

Quelle: www.otto-schmidt.de

Open Access

"... Der Begriff Open Access (Abk.: OA) bezeichnet ein neuartiges Konzept für das wissenschaftliche Publikationswesen. Ziel ist es, den Zugang zu wissenschaftlicher Information zu erleichtern. ..."

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

9.5.07

Anhörung zum Rechtsdienstleistungsgesetz - Überwiegende Zustimmung?

"... Überwiegend zustimmend ist am Mittwochnachmittag im Rechtsausschuss der Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes (16/3655) von den Sachverständigen bewertet worden. Es soll das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz vollständig ersetzen. Michael Streck vom Deutschen Anwaltsverein erklärte in der Anhörung, der Entwurf sei ein "stimmiges Konzept" zur Regulierung des Rechtsberatungsmarkts. Es sei an der Zeit, das geltende Recht insgesamt durch eine vollständige Neufassung abzulösen. Laut Streck bleibt es auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dabei, dass "der Rechtsanwalt derjenige ist, der für die qualifizierte Rechtsberatung berufen und dem die gerichtliche Vertretung vorbehalten ist". Auch Michael Krenzler von der Bundesrechtsanwaltskammer lobte den Entwurf. Er versuche eine von allen Seiten für sinnvoll erachtete "behutsame Modernisierung und Öffnung des Rechtsberatungsmarktes". Liberalisierung habe aber ihren Preis. Nach Ansicht Krenzlers werde es zu einem erhöhten Geschäftsanfall der Justiz durch Schadenersatzprozesse wegen unqualifizierter Rechtsberatung kommen. Dies sei hinzunehmen.

Gabriele Caliebe, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, erklärte dazu, die Qualifikation eines Juristen sei nicht überall dort erforderlich, wo rechtliche Fragen überhaupt berührt werden. Genau diese Abgrenzung habe der vorliegende Gesetzentwurf in rechtliche Rahmenbedingungen umgesetzt. Die Vorlage stelle aber unmissverständlich klar, dass die Rechtsanwälte auch in Zukunft die berufenen Vertreter zur Wahrung des Rechts der einzelnen Bürger sind. Genau dieselbe Linie vertrat Professorin Barbara Grunewald, die den Lehrstuhl für bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln innehat. Die Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie im vorliegenden Gesetz ermöglichten eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Fremdberuflern. Das Konzept sei schlüssig und werde sich aller Voraussicht nach in der Praxis bewähren.

Ebenfalls zustimmend äußerte sich Professor Martin Henssler vom Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln. Insbesondere sei es zu begrüßen, dass das neue Gesetz so konzipiert sei, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ferner sei positiv anzumerken, dass das Gesetz keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes beabsichtige. Denn diese hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung gehabt. Werner Hesse vom Paritätischen Wohlfahrtsverband bezeichnete die vorgesehene Reform als "notwendig und überfällig". Die Vorlage des Gesetzentwurfs sei "uneingeschränkt zu begrüßen". Auch Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht a.D. aus Wolfenbüttel, hielt die vorgesehenen Regelungen für die gewerbliche Rechtsberatung "bei aller Kompliziertheit und trotz gewisser Defizite" für sachgerecht. Er kritisierte aber, mit der weitgehenden Aufrechterhaltung und zum Teil sogar noch Ausdehnung des Verbots der altruistischen (uneigennützigen) Rechtsbesorgung stehe das Rechtsdienstleistungsgesetz "in kaum gebrochener Kontinuität zum nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetz vom Dezember 1935". ..."

Quelle: hib-Meldung vom 09.05.2007

Stellenangebote - Volljuristen (m/w) für das Gebiet Compliance

"... Siemens misst der Compliance besondere Bedeutung zu. Wir wollen – auch hier – zu den Besten der Welt gehören. Zur Verstärkung unserer Abteilung Corporate Compliance Legal an den Standorten Erlangen und München suchen wir daher mehrere

Volljuristen (m/w)
für das Gebiet Compliance.

... Ihre Aufgaben: Nach entsprechender Einarbeitung beraten Sie in einem Team ausgewiesener Experten die Einheiten des Unternehmens gegen die Risiken strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Haftung und nehmen die Unternehmensinteressen in behördlichen Verfahren wahr. Außerdem leiten und koordinieren Sie interne Untersuchungen zu Compliance-Vorgängen. ..."

Quelle: NJW vom 23.04.2007 (Heft 17)

Anhörung zur Reform des Rechtsdienstleistungsgesetz

"... Zu dem von der Bundesregierung geplanten neuen Rechtsdienstleistungsgesetz findet am Mittwoch, 9. Mai eine öffentliche Anhörung statt. Ziele der Neuregelung sind der Schutz der Rechtsuchenden und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, die Regierung in ihrem Entwurf (16/3655). Rechtsdienstleistungen dürften auch künftig nur in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erbracht werden. Als Ausnahme soll zugelassen werden, dass im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit diese Rechtsdienstleistungen außergerichtlich unter bestimmten Bedingungen auch durch Nicht-Anwälte erbracht werden können. Personen oder Einrichtungen, die Rechtsdienstleistungen außerhalb des Familien oder Bekanntenkreises erbringen, sollen jedoch zum Schutz der Rechtsuchenden verpflichtet werden, eine juristisch qualifizierte Person zu beteiligen. Gleiches solle für Rechtsdienstleistungen durch Vereine, Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände gelten. Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistung in ausländischem Recht sollen nur Personen erbringen dürfen, die ihre Sachkunde nachgewiesen haben und in einem neu zu schaffenden Rechtsdienstleistungsregister erfasst sind.

Zu der Anhörung sind folgende Sachverständige eingeladen: Gabriele Caliebe, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe; Professor Barbara Grunewald, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln; Professor Hans-Jürgen Hellwig, Honorarprofessor für europäisches Recht an der Universität Heidelberg; Professor Martin Henssler, Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Universität Köln); Werner Hesse Geschäftsführer Personal und Recht beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, Berlin; Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht a.D. aus Wolfenbüttel; Michael Krenzler, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltkammer aus Berlin; Michael Streck, Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins aus Köln und Professor Christian Wolf, Geschäftsführer Direktor des Instituts für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung an der Universität Hannover. Die Anhörung findet ab 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300 statt. Interessierte Besucher können sich unter der E-mail-Adresse rechtsausschuss@bundestag.de anmelden. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 08.05.2007

8.5.07

Gesetzliche Neuregelung der Organspende - Pro und Contra zum Vorschlag des Nationalen Ethikrates

"... Pro: Solidarisch über den Tod hinaus - Der Ethikrat will die Bürger zur Organspende motivieren. Das verletzt weder Recht noch Würde. ..."

Quelle: www.zeit.de

"... Contra: Keine Sozialpflicht für Leichen - Statt das Recht auf Selbstbestimmung auszuhebeln, gilt es Ängste vor dem Spenden abzubauen. ..."

Quelle: www.zeit.de

Keine Änderungen bei Betriebsverfassungsrecht und Teilzeitarbeit, aber bei Probezeit?

"... Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode weder Änderungen des Betriebsverfassungsrechts noch die Beschränkung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit auf die Betreuung von Angehörigen. Dies ergibt sich aus ihrer am 18.4.2007 veröffentlichten Antwort (BT-Drs.: 16/4473) auf eine Große Anfrage der FDP (BT-Drs.: 16/2151). Lediglich die Ausdehnung der Probezeit von sechs auf 24 Monate steht danach aktuell auf dem Prüfstand. ..."

Quelle: www.otto-schmidt.de

7.5.07

Gesetzliche Neuregelung der Organspende - Widerspruchslösung statt Zustimmungslösung?

"... Wie bringt man die Deutschen dazu, mehr Organe zu spenden? Der Nationale Ethikrat setzt auf neue Vorschriften. Erfahrungen im Ausland zeigen: Es gibt bessere Wege. ..."

Quelle: www.zeit.de

6.5.07

Bundesregierung beschließt Einführung von Energieausweisen für Gebäude

"... Die Bundesregierung hat heute die gemeinsam vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, und dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird der Weg zur Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geebnet. Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

Bundesminister Michael Glos betonte: "Der sparsame und effiziente Umgang mit Energie ist unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. In gleichem Maße werden auch Ressourcen und Klima geschont. Die jetzige Novelle der EnEV geht einen weiteren Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken. Die künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzen einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Mit den Neuregelungen wird die EnEV zu einem zentralen Element der Energieeffizienz- und der Klimapolitik der Bundesregierung weiterentwickelt."

Dazu erklärte Bundesminister Wolfgang Tiefensee:
"Mit der geplanten Änderung der Energieeinsparverordnung betreten wir Neuland. Der Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck bekommen, welche Kosten sie für Heizung und Warmwasser zu erwarten haben. Energieeffiziente Gebäude sind damit klar im Vorteil."

Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.

Übergangsweise soll es bis zum 31. Dezember 2007 möglich sein, sich in allen Fällen Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder auf Verbrauchsgrundlage ausstellen zu lassen.

Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.

Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009.

Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein; der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.

Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie bedarf vor dem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates. Im Beschluss der Bundesregierung ist die Anerkennung von Energieausweisen vorgesehen, die auf der Grundlage der EnEV in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 25. April 2007 ausgestellt werden. ..."

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 25.04.2007

Den Text der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) einschließlich der Begründung finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download.

Pendlerpauschale - Kürzung doch nicht verfassungswidrig?

"... Die Kürzung der Entfernungspauschale zum 1.1.2007 durch das Steueränderungsgesetz 2007 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kam der 10. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 29.3.2007 (Az.: 10 K 274/07). Der Senat schloss sich nicht der Auffassung der Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland an, die die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halten und deshalb entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt haben (Aktenzeichen beim BVerfG: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07). Der 10. Senat vertritt ebenso wie das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 7.3.2007 13 K 283/06) die Meinung, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit befugt war, Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte künftig im Grundsatz nicht mehr als Werbungskosten zu behandeln. Der besonderen Belastung sog. Fernpendler werde hinreichend Rechnung getragen, indem Aufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer „wie“ Werbungskosten anerkannt würden.

Der Senat hat die Klage auf Lohnsteuerermäßigung allerdings nicht abgewiesen, sondern das Verfahren bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. ..."

FG Köln, Beschluss vom 29.3.2007, Az. 10 K 274/07

Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 25.04.2007