Keine Änderungen bei Betriebsverfassungsrecht und Teilzeitarbeit, aber bei Probezeit?
"... Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode weder Änderungen des Betriebsverfassungsrechts noch die Beschränkung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit auf die Betreuung von Angehörigen. Dies ergibt sich aus ihrer am 18.4.2007 veröffentlichten Antwort (BT-Drs.: 16/4473) auf eine Große Anfrage der FDP (BT-Drs.: 16/2151). Lediglich die Ausdehnung der Probezeit von sechs auf 24 Monate steht danach aktuell auf dem Prüfstand. ..."
Quelle: www.otto-schmidt.de
Quelle: www.otto-schmidt.de
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