Reform der Juristenausbildung - NRW goes Bologna?
"... Die von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zur Reform der Juristenausbildung hat am Montag (14. Mai 2007) in Berlin in der Landesvertretung NRW erstmalig getagt.
Ziel ist die Entwicklung eines umsetzungsfähigen Studienmodells unter Berücksichtigung der Kriterien des so genannten Bologna-Prozesses. Dieser zielt darauf ab, innerhalb eines offenen europäischen Hochschulraums ein gemeinsames System für Studienabschlüsse sowie allgemeine Rahmenbedingungen zu schaffen. Wesentliches Element ist die Einführung der international anerkannten Abschlüsse Bachelor und Master.
"Der Bologna-Prozess bietet uns die Chance, das dramatische Arbeitsmarktproblem in den Griff zu bekommen, dem sich junge Juristinnen und Juristen zunehmend ausgesetzt sehen", betonte Ministerin Müller-Piepenkötter. "Mit dem Bachelor-Abschluss können wir dafür sorgen, dass viele junge Juristinnen und Juristen nicht - wie bisher - in einem Alter um die 30 erkennen müssen, dass ihre lange Ausbildung sie in eine Sackgasse geführt hat." Ein auf drei Jahre angelegtes Bachelor-Studium werde einen vielseitig einsetzbaren Juristen hervorbringen, dem ein breites Betätigungsfeld offen stehe. Wer Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden wolle, müsse die Ausbildung allerdings mit einem Master-Studium und einem anschließenden Vorbereitungsdienst fortsetzen.
Die Justizministerin zeigte sich erfreut darüber, dass hochrangige Repräsentanten der Wissenschaft, der Anwaltschaft, der Politik und der Justiz ihrer Einladung gefolgt sind und in der Arbeitsgruppe mitwirken. "Nur gemeinsam und wenn wir unsere unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen in die Diskussion einbringen, können wir den Bologna-Prozess im rechtswissenschaftlichen Studium bestmöglich mit dem notwendigen Augenmaß umsetzen und die Qualität der Juristenausbildung insgesamt verbessern", hob Müller-Piepenkötter hervor. ..."
Quelle: Pressemitteilung des Justizministerium NRW vom 14.05.2007
Ziel ist die Entwicklung eines umsetzungsfähigen Studienmodells unter Berücksichtigung der Kriterien des so genannten Bologna-Prozesses. Dieser zielt darauf ab, innerhalb eines offenen europäischen Hochschulraums ein gemeinsames System für Studienabschlüsse sowie allgemeine Rahmenbedingungen zu schaffen. Wesentliches Element ist die Einführung der international anerkannten Abschlüsse Bachelor und Master.
"Der Bologna-Prozess bietet uns die Chance, das dramatische Arbeitsmarktproblem in den Griff zu bekommen, dem sich junge Juristinnen und Juristen zunehmend ausgesetzt sehen", betonte Ministerin Müller-Piepenkötter. "Mit dem Bachelor-Abschluss können wir dafür sorgen, dass viele junge Juristinnen und Juristen nicht - wie bisher - in einem Alter um die 30 erkennen müssen, dass ihre lange Ausbildung sie in eine Sackgasse geführt hat." Ein auf drei Jahre angelegtes Bachelor-Studium werde einen vielseitig einsetzbaren Juristen hervorbringen, dem ein breites Betätigungsfeld offen stehe. Wer Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden wolle, müsse die Ausbildung allerdings mit einem Master-Studium und einem anschließenden Vorbereitungsdienst fortsetzen.
Die Justizministerin zeigte sich erfreut darüber, dass hochrangige Repräsentanten der Wissenschaft, der Anwaltschaft, der Politik und der Justiz ihrer Einladung gefolgt sind und in der Arbeitsgruppe mitwirken. "Nur gemeinsam und wenn wir unsere unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen in die Diskussion einbringen, können wir den Bologna-Prozess im rechtswissenschaftlichen Studium bestmöglich mit dem notwendigen Augenmaß umsetzen und die Qualität der Juristenausbildung insgesamt verbessern", hob Müller-Piepenkötter hervor. ..."
Quelle: Pressemitteilung des Justizministerium NRW vom 14.05.2007
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