14.5.07

BRAK warnt vor "Rechtsberatung light"

"... Qualifizierte Rechtsberatung kann es nur von Rechtsanwälten geben, mahnt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) anlässlich der heutigen Anhörung zum geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz. Mit den Neuregelungen will die Bundesregierung die Rechtsberatung in Teilen auch für Nichtanwälte weiter öffnen. So ist unter anderem vorgesehen, dass Rechtsdienstleistungen, die lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit bilden, auch von Laien erbracht werden dürfen. Die vorgesehene Definition der Nebenleistung kann dabei so weit ausgelegt werden, dass beispielsweise auch Banken, Kfz-Werkstätten und andere Unternehmen Rechtsberatung ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts anbieten könnten.

Die BRAK sieht in einer solchen "Rechtsberatung light" ohne jede Qualitätsgarantie erhebliche Risiken für die Verbraucher. Im vermeintlichen Interesse eines Dienstleistungsangebotes aus einer Hand ist die Versuchung für Gewerbetreibende groß, Rechtsberatung anzubieten, obwohl die entsprechende Fachkenntnis nicht vorhanden ist und auch nicht vorhanden sein kann. Dem Rechtsuchenden drohen hier durch unqualifizierten Rechtsrat irreparable Schäden, die - anders als bei möglichen Fehlern eines Anwalts - auch nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Außerdem kann der Verbraucher sich nicht unbedingt darauf verlassen, wirklich unabhängig beraten zu werden. Bei nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistungen spielen allzu oft auch die wirtschaftlichen Eigeninteressen des Beraters eine Rolle.

"Es muss gewährleistet bleiben, dass Rechtsdienstleistungen grundsätzlich nur von den dazu qualifizierten Anwälten erbracht werden dürfen", fordert Dr. Ulrich Scharf, Vizepräsident der BRAK. "Rechtsberatung ist keine Konfektionsware, jeder Sachverhalt muss individuell bewertet und beurteilt werden. Anderenfalls kann sich der vermeintlich einfache und billige Rechtsrat schnell als kostspieliger Holzweg erweisen. Es darf keine ‚Rechtsberatung light' geben." ..."

Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 09.05.2007