20.2.07

Geschäftsbriefe richtig schreiben

"... Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass für E-Mails und alle anderen Geschäftsbriefe dieselben Regeln gelten, wie für Briefpost. Sie müssen unter anderem Angaben enthalten zur Firma, Rechtsform, Registergericht und Nummer der Eintragung. Darüber hinaus gilt es einige Unterschiede für die unterschiedlichen Unternehmens-Rechtsformen zu beachten. Wer sicherstellen will, dass nur korrekte E-Mails sein Unternehmen verlassen, muss technische Vorkehrungen treffen. Sonst könnten Wettbewerber und findige Juristen eine Abmahnwelle starten. ..."

Quelle: www.ftd.de

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