22.1.07

Gesetzentwurf: Steuernachlass von 330 Euro bei Partikelfilter-Nachrüstung von Diesel-Pkw

"... Die Bundesregierung will die Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit Russpartikelfiltern steuerlich fördern. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (16/4010) vorgelegt. Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sollen bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie nachweisen, dadurch durch den Filtereinbau bestimmte Grenzwerte bei den Feinstaubemissionen eingehalten werden. Nach Angaben der Regierung wird der Wert der Steuerbefreiung etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten abdecken. Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits im vergangenen Jahr nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März dieses Jahres nachgerüstet werden, erhalten die Halter frühestens zum 1. April die Steuerbefreiung. Da die Finanzämter die Förderung nicht allein aufgrund der vorliegenden Fahrzeugdaten vornehmen können, so die Regierung, sollen die Zulassungsbehörden die Fördervoraussetzungen feststellen und den Finanzämtern mitteilen. Bei einem Wechsel des Halters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Befreiung übernehmen können. Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sowie für neue Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum geben. Nicht betroffen von diesem Zuschlag sind laut Regierung bereits im Verkehr befindliche und neu zugelassene Pkw, deren Schadstoffemissionen den Grenzwertanforderungen der Euro-4-Abgasnorm genügen und deren Partikelausstoß den "anspruchsvollen Grenzwert" von 0,005 Gramm pro Kilometer anstelle von 0,025 Gramm nicht überschreitet. Von den erwarteten Steuermindereinnahmen in Höhe von 120 Millionen Euro sollen 115 Millionen Euro durch den vom 1. April dieses Jahres bis Ende März 2011 befristeten Zuschlag für nicht nachgerüstete Diesel-Pkw gegenfinanziert werden, sodass den Ländern, denen die Kfz-Steuer zufließt, unter dem Strich Steuermindereinnahmen von 5 Millionen Euro verbleiben. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 12.01.2007