Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung
"... Der Bundestag hat gestern die Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung beschlossen. Mit der Reform wird das Recht der Anwälte und der anwaltlichen Selbstverwaltung fit für die Zukunft gemacht. Für den Verbraucher bringt das neue Gesetz zwei wichtige Änderungen: So wird es zum einen künftig ein bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführtes und kostenlos online einsehbares Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte geben, das der Information der Rechtsuchenden, der Behörden und der Gerichte dienen soll. Möchte jetzt also ein Verbraucher oder eine Behörde in München wissen, wo ein bestimmter Anwalt in Oldenburg seinen Kanzleisitz hat, muss er künftig nur kurz in das Internet schauen.
Weiter sieht das neue Gesetz vor, dass ein Verbraucher, der einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Anwalt geltend machen will, sich an die zuständige Rechtanwaltskammer wenden kann, die ihm dann, bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse, den Berufshaftpflichtversicherer des Anwaltes benennt.
Für Anwälte wird es nach dem Gesetz neue Freiheiten geben. Das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen entfällt. Darüber hinaus können Rechtsanwälte demnächst bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.
"Mit der Novelle wird das Berufsrecht der Anwälte modernisiert und entschlackt", so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung bedeutet einen Fortschritt sowohl für den Verbraucher, als auch für den Rechtsanwalt. Darüber hinaus hat sich hier der Gesetzgeber eindeutig zur Bedeutung der anwaltlichen Selbstverwaltung bekannt. Mit der Übertragung weiterer Aufgaben an die Kammern wird das bewährte System der Selbstverwaltung gestärkt. ..."
Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 15.12.2006
Weiter sieht das neue Gesetz vor, dass ein Verbraucher, der einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Anwalt geltend machen will, sich an die zuständige Rechtanwaltskammer wenden kann, die ihm dann, bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse, den Berufshaftpflichtversicherer des Anwaltes benennt.
Für Anwälte wird es nach dem Gesetz neue Freiheiten geben. Das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen entfällt. Darüber hinaus können Rechtsanwälte demnächst bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.
"Mit der Novelle wird das Berufsrecht der Anwälte modernisiert und entschlackt", so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung bedeutet einen Fortschritt sowohl für den Verbraucher, als auch für den Rechtsanwalt. Darüber hinaus hat sich hier der Gesetzgeber eindeutig zur Bedeutung der anwaltlichen Selbstverwaltung bekannt. Mit der Übertragung weiterer Aufgaben an die Kammern wird das bewährte System der Selbstverwaltung gestärkt. ..."
Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 15.12.2006
1 Comments:
Sofort ans OLG? Ein kleiner Fortschritt. Aber geht's auch endlich den BGH-Anwälten an den Kragen?
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