28.2.09

Novelle des Anwaltlichen Berufsrechts in England

"... Eigentlich arbeiten die britischen Anwälte nach strengen Standesregeln. Doch seit Jahren gibt es eine lebhafte Debatte darum, diese Regeln wenigstens zum Teil aufzugeben. 2005 legte der ehemalige Bankmanager und Berater der Thatcher-Regierung, David Clementi, dazu einen viel beachteten Bericht vor - den "Clementi-Report".

Der ist mittlerweile in Gesetzesform gegossen. Demnach dürfen künftig auch Supermärkte, Banken oder Versicherungen Rechtsberatung anbieten - ohne genossenschaftliche Bindung. Zwar wird in England und Wales noch über viele Details der Umsetzung gefeilscht, und das Inkrafttreten der neuen Regeln ist noch größtenteils unklar. Doch seit dem vergangenen Freitag steht fest: Die Liberalisierung startet in einem ersten Schritt am 31. März. Da dürfen die englischen Anwälte erstmals mit anderen Berufsgruppen wie Notaren oder Patentanwälten fusionieren. "Das ist der Beginn der Revolution", sagt Geoffrey Negus von der Regulierungsbehörde Solicitors Regulation Authority (SRA), dem das entsprechende Erlaubnisschreiben der britischen Regierung am Freitag auf den Tisch flatterte. ..."

Quell: www.ftd.de

26.2.09

Dekra-Gütesiegel für Rechtsanwälte - LG Köln verbietet Werbung wegen Irreführung

"... Im hart umkämpften Rechtsmarkt suchen Advokaten nach neuen Gütezeichen jenseits des Fachanwaltstitels. Das Dekra-Gütesiegel kostet rund 350 Euro und soll Anwälten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das Landgericht Köln hat die Werbung mit dem Siegel nun untersagt. Das Siegel sei irreführend und damit unzulässig. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

"... Der Kampf um die Mandanten unter Deutschlands Anwälten verschärft sich zusehends. Ein Fachanwaltstitel alleine reicht als Alleinstellungsmerkmal schon lange nicht mehr aus. Ein Siegel der Dekra sollte nun Qualität garantieren. Doch das Siegel scheitert an seinem Anspruch. ..."

Quelle: www.handelsblatt.com

Die Pressemitteilung des LG Köln zum Urteil vom 03.02.2009 (Az 33 O 353/08) findet sich hier.

11.2.09

Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten

"... Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt (16/11643), der umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. "Mit der Zahlungsdiensterichtlinie soll ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Neben gesondert zu regelnden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen seien umfangreiche Änderungen und Ergänzungen im Zivilrecht für die Umsetzung notwendig. Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben im BGB für Kreditinstitute und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift. Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt verbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Werbung, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Ziele der Richtlinie sind "ein echter Binnenmarkt und ein hohes Verbraucherschutzniveau". Erforderlich ist auch in diesem Bereich eine Anpassung des BGB; betroffen sind die Regelungen über Gelddarlehen.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Regelungsgehalt der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. Dies, so die Begründung, ermögliche eine deutliche Vereinfachung der Regelungen im BGB. Zudem werde erreicht, dass auch die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhielten, womit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt würden.

Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdiensterichtlinie) ist bis zum 31. Oktober 2009 in deutsches Recht umzusetzen, die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge (Verbraucherkreditrichtlinie) bis zum 12. Mai 2010. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 09.02.2009

10.2.09

Expertengutachten zum Notarkostenrecht

"... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Vorschlag der Expertenkommission "Reform der Notarkosten" für ein neues Notarkostenrecht entgegengenommen.

Die Struktur der seit über 70 Jahren geltenden Kostenordnung ist nicht mehr zeitgerecht. Die gesamte Kostenordnung - also die Regelungen für die Notare wie auch die Regelungen für die Gerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit - sollen in der nächsten Legislaturperiode grundlegend neugefasst werden. Die Novelle des Notarkostenrechts soll das Recht einfacher und transparenter machen und zugleich die Modernisierung des Justizkostenrechts abrunden, deren wesentlicher Teil mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bereits 2004 abgeschlossen wurde.

Folgende Vorschläge für eine strukturelle Modernisierung der Notarkosten hat die von Zypries eingesetzte Kommission aus Vertretern der Notare, der Länder, der Richterschaft und des Bundesjustizministeriums erarbeitet:

- Das Notarkostenrecht soll für den Anwender und für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicher werden. Dazu soll es klar und übersichtlich strukturiert werden, insbesondere soll die von wenigen Ausnahmen abgesehen alleinige Zuständigkeit der Notare für das Beurkundungsverfahren im Aufbau der Kostenordnung ihren Niederschlag finden. Während die derzeitigen Gebührenregelungen noch von der gerichtlichen Zuständigkeit für die Beurkundung ausgehen und für die Notare lediglich die entsprechende Anwendung der für die Gerichte geltenden Regelungen anordnen, sollen diese Regelungen künftig unmittelbar für die Notare gelten.

- Gebühren- und Auslagentatbestände sollen übersichtlich in einem Kostenverzeichnis transparent dargestellt und an den Aufbau der übrigen Kostengesetze angeglichen werden.

- Jede notarielle Tätigkeit, für die der Notar Gebühren oder Auslagen erheben kann, soll künftig abschließend im neuen Recht aufgeführt werden. Dabei soll auf Auffangtatbestände verzichtet werden, damit sich der Rechtsuchende darauf verlassen kann, dass nur für die ausdrücklich im Kostenverzeichnis genannten Tätigkeiten Gebühren erhoben werden.

- Die Gebührenregelungen sollen leistungsorientierter ausgestaltet werden; dies gilt in besonderem Maße für das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren und für von einem Notar gefertigte Entwürfe.

- Bei einer Anpassung der Notargebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung soll in besonderem Maß der Situation der Notare in strukturschwachen Regionen Rechnung getragen werden. Insbesondere die Gebühren im untersten Wertbereich sollten daher angehoben werden, da sie regelmäßig bei weitem nicht kostendeckend sind.

- In Tätigkeitsbereichen, in denen starre Gebühren zu unangemessenen Ergebnissen führen können, sollen Rahmengebühren eingeführt werden.

- Für Tätigkeiten, die mit festen Gebühren nicht sachgerecht entgolten werden können, wie beispielsweise eine Tätigkeit als Mediator oder Schlichter, soll eine Gebührenvereinbarung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zugelassen werden.

Die Kommission enthält sich konkreter betragsmäßiger Vorschläge für eine Anpassung der Gebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung. Sie gibt lediglich Hinweise, worauf nach ihrer Auffassung das Augenmerk des Gesetzgebers bei einer Neuregelung gerichtet sein sollte.

"Wir werden nun in einem nächsten Schritt durch umfangreiche Erhebungen in der notariellen Praxis ermitteln, wie sich der Kommissionsvorschlag auf das Einkommen der Notare auswirken würde. Von dem Ergebnis dieser Erhebungen wird es abhängen, in welcher Form und in welchem Umfang die Vorschläge der Kommission in einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz einfließen werden", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. ..."

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 10.02.2009

3.2.09

Geplante Änderung der KFZ-Steuer - Kohlendioxid-Besteuerung soll vorerst nur für Neufahrzeuge gelten

"... Die bisher nach Hubraum und Schadstoffemissionen erfolgende Besteuerung von Kraftfahrzeugen soll vor allem auf den Ausstoß von Kohlendioxid umgestellt werden. Diesem Ziel dient ein Gesetzentwurf (16/11742) der Fraktionen von Union und SPD. Dies sei in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutz des Klimas, heißt es in dem Entwurf. In der EU sei der Straßenverkehr der Sektor mit den zweithöchsten Treibhausgasemissionen. 12 Prozent der Kohlendioxid-Gesamtemissionen stammten von Personenkraftwagen. Zwar sei der durchschnittliche Kohlendioxid-Wert neuer Fahrzeuge gesunken, doch ständen diesem positiven Trend eine Zunahme des Verkehrs insgesamt und der Trend zu immer größeren Fahrzeugen entgegen. Die Kraftfahrzeugsteuer gebe bisher keinen Anreiz für den Kauf von Personenkraftwagen mit geringerem Kraftstoffverbrauch und weniger Kohlendioxid-Emissionen. Das solle sich ab 1. Juli 2009 mit der neuen Kfz-Besteuerung ändern, schreiben die Fraktionen.

Geplant ist, die Steuer eines Kraftfahrzeuges aus zwei Elementen zusammenzusetzen. Die ökologische Komponente berechnet sich nach dem von den Zulassungsbehörden festgelegten Kohlendioxid-Wert eines Fahrzeuges. Die zweite Komponente ist hubraumbezogen und soll das Steueraufkommen insgesamt stabilisieren. Für Personenkraftwagen mit Otto-Motor werden dabei niedrigere Sätze erhoben als für Fahrzeuge mit Diesel. Grund sei die höhere Belastung von Fahrzeugen mit Otto-Motor durch die Energiesteuern. Dieser hubraumbezogene Sockelbetrag soll 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Pkw mit Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Pkw mit Diesel-Motoren betragen.

Es soll außerdem eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro für Personenkraftwagen mit Diesel-Motor geben, die vorzeitig die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Profitieren davon sollen Fahrzeuge, die vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen worden sind.

Bei der ökologischen Komponente soll es einen linearen Steuersatz von zwei Euro pro Gramm Kohlendioxid und Kilometer geben. Dabei soll eine Basismenge von Kohlendioxid steuerfrei bleiben. Für 2010 und 2011 sind 120 Gramm pro Kilometer, 2012 und 2013 110 Gramm pro Kilometer und ab 2014 insgesamt 95 Gramm pro Kilometer geplant.

Bereits zugelassene Fahrzeuge sollen weiter nach dem derzeitigen Steuerrecht behandelt werden. Sie sollen erst ab 2013 in das neue Steuersystem überführt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Die Kompetenz für die Verwaltung der Kfz-Steuer soll von den Ländern auf den Bund übergehen. Da der Bund keine eigene Verwaltung für diese Steuer hat, will er sich bis 2014 bei den bisher zuständigen Länderbehörden im Wege der sogenannten Organleihe bedienen. Diese Behörden sollen bis 2014 der Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums unterliegen. Der Aufbau einer eigenen Verwaltungskompetenz sei erst mittelfristig möglich. Die Länder erhalten für die Organleihe eine Erstattung der Verwaltungskosten von 70 Millionen Euro jährlich. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 29.01.2009

2.2.09

Wahl des Bundespräsidenten

Mit der Wahl des Bundespräsidenten, die für den 23. Mai 2009 vorgesehen ist, beschäftigt sich eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.