2.12.07

Entfernungspauschale - Die aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte

"... Zum 1. Januar 2007 wurden die Regelungen über die so genannte Entfernungspauschale (auch als Pendlerpauschale bezeichnet) geändert. Während Arbeitnehmer die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle früher bereits ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend machen konnten, können nach der neuen Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur noch die Kosten ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten abgesetzt werden. Damit führt der Gesetzgeber das so genannte Werkstorprinzip ein, wonach die berufliche Sphäre erst „am Werkstor“ beginnt, und die Fahrten dorthin dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Nachdem bereits mehrere Finanzgerichte diese Neuregelung für verfassungswidrig gehalten und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen haben, hat nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung geäußert. ..."

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages