4.10.06

Apostillen, Legalisationen, Vorbeglaubigungen, Endbeglaubigungen, ...

Im Internationalen Urkundenverkehr werden deutsche öffentliche Urkunden (Zum Beispiel Auszüge aus den Personenstandsbüchern, Ehefähigkeitszeugnisse, polizeiliche Führungszeugnisse, Handelsregisterauszüge, etc.) von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu bedient man sich in der Regel einer Apostille oder dem Verfahren der Legalisation. Informationen hierüber bieten z.B. die Website des Auswärtigen Amtes (Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland, Häufig gestellte Fragen: Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden) und die Website des Bundesverwaltungsamtes (Merkblatt Endbeglaubigung - Beantragung einer Endbeglaubigung zum Zwecke der Legalisation für eine deutsche Urkunde zur Vorlage im Ausland).