27.9.06

Sie sind Jurist. Verdienen Sie genug?

"Jurist/in ... Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto)*:

Verdienst (Grundgehalt) in der Vergütungsgruppe A 13, der üblichen Einstiegsgruppe bei Verbeamtung ca: 39.000 Euro

Richter und Staatsanwälte beginnen üblicherweise in der Vergütungsgruppe R 1, hier liegt das Grundgehalt bei einem Alter von 29 Jahren bei monatlich 3.203,67.

In der freien Wirtschaft schwankt die Bezahlung stark: Junge Rechtsanwälte verdienen mitunter sehr wenig, internationale Großkanzleien zahlen dagegen Top-Gehälter (siehe auch unter "Rechtsanwalt").
Laut Bundesagentur für Arbeit beschäftigten kleinere und mittlere Kanzleien Berufsanfänger oft auf Honorarbasis ab 15 Euro pro Stunde. Bei Festeinstellungen liegen die Jahresgehälter teils deutlich unter 20.000 Euro. Auch unbezahlte Praktika kommen vor. Auf der andere Seite zahlen internationale Kanzleien dem Top-Nachwuchs Einstiegsgehälter von 80.000 Euro, mit jährlichen Steigerungen im fünfstelligen Bereich.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2005, Bundesbesoldungsordnung 2004

* Die angegebenen Gehälter können nur Anhaltspunkte sein. Das individuelle Gehalt kann je nach Ausbildung, Berufserfahrung, Position, Branche, Ort etc. nach oben oder unten abweichen."

Quelle: www.sueddeutsche.de

Das Gehälter-ABC der Sueddeutschen Zeitung ist zwar weder aktuell noch bietet es tiefergehende Informationen, es enthält aber noch weitere Gehaltsinformationen über mehr oder weniger typische Berufe für Juristen, z.B. für Associate Legal Officer (Internationale Strafgerichte), Gerichtsvollzieher/in, Mediator/in, Notar/in, Patentanwalt/anwältin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Richter/in oder Wirtschaftsjurist/in.

Für wen vorstehend noch kein Beruf dabei war, für den könnte vielleicht das hier etwas sein ... :-) ... Dies wird jedenfalls für die wenigsten Juristen etwas sein.