3.9.06

Geländewagen behält Steuerprivileg

"... Die Besitzer schwerer Geländewagen können nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Finanzgerichts auf ihr altes Steuerprivileg hoffen. Demnach muss ein Land Rover zunächst wie ein Lastwagen versteuert werden. ..."

Quelle: www.ftd.de