27.1.07

VW-Affäre - Nach Deal im Prozess nur Bewährungsstrafe gegen Peter Hartz

"... Dann geht alles ganz schnell. Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff sagt, sie halte wegen Untreue, zum Teil in besonders schweren Fällen sowie Begünstigung von Betriebsräten eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen für angemessen - dies sind gemessen an den Einkünften von Hartz umgerechnet 576 000 Euro. Der Anwalt von Hartz erklärt, er stehe dem Antrag nicht entgegen. Kurz nach 15 Uhr wird das Urteil verkündet. ..."

Quelle: www.welt.de

"... VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz ist das Gefängnis erspart geblieben - dank einer Absprache mit dem Gericht. Jetzt hagelt es Widerspruch. Das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger sei gefährdet, sagen Kritiker. ..."

Quelle: www.welt.de