18.10.05

Urheberrechtliche Bagatellklausel wegen Massenanzeigen gegen Raubkopierer?

Wie heise online berichtet, könnte die Instrumentalisierung der Strafjustiz zur Identitätsfeststellung und Ermöglichung von Zivilverfahren gegen Raubkopierer zur Einführung einer Bagatellklausel im Urheberrecht führen.

Nachdem bereits Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Vorlage für den umstrittenen Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt eingebaut hat, aufgrund dessen rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben sollten, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden, fordern nun auch Staatsanwaltschaften eine Bagatellgrenze im Urheberrecht für Tauschbörsen-Nutzer. Anstoss dazu dürften auch die Massenanzeigen gegen Spieledownloader sein, über die z.B. hier berichtet wurde. So liegen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe inzwischen 20.000 Anzeigen vor, die hauptsächlich wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße im Peer-2-Peer-Netzwerk eDonkey im Zusammenhang mit Downloads von Spielen des Karlsruher Herstellers Zuxxez eingegangen sind. Durch solche Massenanzeigen könnten die Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung schwerwiegender Straftaten massiv behindert werden.

Es bleibt wohl abzuwarten, ob Massenanzeigen ein probates Mittel gegen Tauschbörsennutzer sind.

Quelle: www.heise.de