Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ...
... ein solcher könnte vielleicht schon bald im Bundestag gestellt werden.
Die SZ berichtet, dass die Sozialdemokraten erwägen, sich durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages vor der Union zur größten Fraktion zu machen. Dies könnte durch eine Änderung einer Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages erreicht werden, die gemeinhin als "Lex Union" gilt.
Derzeit sieht die Geschäftsordnung des Bundestages in § 10 Abs. 1 vor, dass Fraktionen Vereinigungen von Mitgliedern einer Partei im Bundestag oder „solcher Parteien“ seien, „die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen“. Diese Regelung gilt erst (oder schon?) seit Ende der 60er Jahre.
Früher lautete die entsprechende Regelung: „Die Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Bundestages, die der gleichen Partei angehören. Die Bildung einer Fraktion durch Mitglieder des Bundestages, die nicht Mitglieder ein und derselben Partei sind, kann nur mit Zustimmung des Bundestages erfolgen.“
Zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages wird lediglich eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag benötigt. Diese könnte z.B. durch SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE.PDS erreicht werden.
Ich halte die Spielerei mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für einen legitimen und interessanten Ansatz, um die Mehrheiten der Parteien im Deutschen Bundestag korrekt darzustellen. Mal sehen, ob die SPD diesen Schritt wirklich für erforderlich halten wird, um den Druck auf CDU und CSU weiter zu erhöhen.
Quelle: www.sueddeutsche.de
Die SZ berichtet, dass die Sozialdemokraten erwägen, sich durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages vor der Union zur größten Fraktion zu machen. Dies könnte durch eine Änderung einer Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages erreicht werden, die gemeinhin als "Lex Union" gilt.
Derzeit sieht die Geschäftsordnung des Bundestages in § 10 Abs. 1 vor, dass Fraktionen Vereinigungen von Mitgliedern einer Partei im Bundestag oder „solcher Parteien“ seien, „die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen“. Diese Regelung gilt erst (oder schon?) seit Ende der 60er Jahre.
Früher lautete die entsprechende Regelung: „Die Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Bundestages, die der gleichen Partei angehören. Die Bildung einer Fraktion durch Mitglieder des Bundestages, die nicht Mitglieder ein und derselben Partei sind, kann nur mit Zustimmung des Bundestages erfolgen.“
Zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages wird lediglich eine einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag benötigt. Diese könnte z.B. durch SPD, DIE GRÜNEN und DIE LINKE.PDS erreicht werden.
Ich halte die Spielerei mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für einen legitimen und interessanten Ansatz, um die Mehrheiten der Parteien im Deutschen Bundestag korrekt darzustellen. Mal sehen, ob die SPD diesen Schritt wirklich für erforderlich halten wird, um den Druck auf CDU und CSU weiter zu erhöhen.
Quelle: www.sueddeutsche.de
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