26.9.05

Locker und flockig formuliert ...

... ist folgende Klausel auf Seite 18 eines mir zur Prüfung vorliegenden Vertragsentwurfes, mit dem ich mich heute u.a. beschäftigt habe:

"Vorangegangene Vereinbarungen sind null und nichtig, außer es wird in diesem Vertrag und seinen Anhängen ausdrücklich Bezug auf sie genommen."

Hmmm, da werde ich wohl doch besser mal eine alternative Formulierung vorschlagen.

2 Comments:

Anonymous Anonym said...

Darf ich als Berufsanfänger fragen, wie dann die Formulierung aussehen wird?

26 September, 2005 23:18  
Blogger Stefan D. said...

Nun ja, auf jeden Fall würde die Formulierung "... null und nichtig ..." rausfliegen und statt dessen "... nichtig ..." heissen. Grundsätzlich bevorzuge ich eine weniger blumige Schreibe.

Da der Vertrag aber in wesentlichen Teilen anders formuliert werden wird, werden auch die sog. Schlussbestimmungen wohl insgesamt abgeändert werden. Insofern kann ich hier keinen endgültigen Formulierungsvorschlag abgeben.

05 Oktober, 2005 15:28  

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