"... Wir wissen natürlich nicht, was Jesus heute zu dem deutschen Rechtsinstitut der Planfeststellung sagen würde, und es geht auch nicht um Anmerkungen politischer Art zu den teils gewalttätigen Auseinandersetzungen in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart um den Bau eines neuen Hauptbahnhofs und eines Tunnels sowie die Beseitigung und Überplanung nicht mehr benötigter Gleisanlagen ("Stuttgart 21"). Allerdings betreffen diese Auseinandersetzungen und die Verlautbarungen des als "Schlichter" eingesetzten ehemaligen Bundesministers und Schriftstellers ("Was würde Jesus heute sagen?") Heiner Geißler Grundfragen des Planfeststellungsrechts, eines Kernelements deutscher Rechts- und Verwaltungsstaatlichkeit, und insofern hat selbst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle mittlerweile Anlass gesehen, sich mahnend in die Diskussion einzuschalten ("Es muss ein Schlusspunkt gesetzt werden", SZ vom 16.10.2010, abrufbar unter
www.sueddeutsche.de). Da vielfach Unklarheit über die vorhandenen Rechtsgrundlagen und die Bedeutung und Reichweite von Bürgerrechten im Rechtsstaat des Grundgesetzes zu bestehen scheint, sollen nachfolgend einige rechtliche Eckpunkte skizziert werden. ...
Dr. Klaus Schönenbroicher, Düsseldorf ..."
Quelle:
PUBLICUS 2010.02