29.1.09

Absprachen im Strafverfahren sollen erstmals gesetzlich geregelt werden

"... Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Deals im Strafprozess schaffen soll. Kernstück des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (16/11736) ist eine Regelung in der Strafprozessordnung. Zentrale Punkte sind: Nur das Strafmaß darf Gegenstand einer Absprache sein; es muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren. Außerdem darf eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein. Auch bei einem Geständnis bleibt das Gericht weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln. Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, soll eine Absprache nur in der öffentlichen Hauptverhandlung zustande kommen. Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung muss das Gericht öffentlich mitteilen. Verständigungen müssen stets umfassend protokolliert und im Urteil erwähnt werden. Das Urteil bleibt auch nach einer Verständigung in vollem Umfang überprüfbar.

Der Bundestag berät am Donnerstag, 29. Januar, den Entwurf in erster Lesung im Plenum. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 28.01.2008

27.1.09

Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen

Der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen aus dem Internetangebot der Europäischen Union bietet einen Überblick über die Themen Zuständige Gerichte, Prozesskostenhilfe, Zustellung von Schriftstücken, Beweisaufnahme, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, Formblätter zum Ausfüllen.

24.1.09

Pendlerpauschale - Rückzahlungen sollen unverzüglich erfolgen

"... Die von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale betroffenen Steuerpflichtigen sollen unverzüglich geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten. Dies sei bereits mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Dezember 2008 angeordnet worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11565) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11481) mit. Die Arbeitgeber könnten die Lohnsteuerpauschalierung außerdem rückwirkend von 2007 an vornehmen, auch wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits erteilt worden sei.

Es werde keine Gesetzesinitiative für eine rückwirkende Neuregelung der Pendlerpauschale geben, versichert die Bundesregierung, auch wenn diese Möglichkeit vom Verfassungsgericht ausdrücklich eröffnet worden sei. Mehreinnahmen oder Einsparungen an anderer Stelle des Haushalts seien derzeit nicht geplant. Über Konsequenzen für den Haushalt 2009 werde im Frühjahr oder Frühsommer entschieden. Die Steuermindereinnahmen durch das Urteil werden in diesem Jahr auf 5,4 Milliarden Euro beziffert. 2010 sollen es noch 3,1 Milliarden Euro sein und in den Folgejahren jeweils etwa 2,5 Milliarden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrten zur Arbeitstätte verworfen. Fahrten können rückwirkend von 2007 an wieder ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 19.01.2009

23.1.09

Anhörung zum Gendiagnostikgesetz

"... Der Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen, das Gendiagnostikgesetz, ist bei Sachverständigen grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss waren am Mittwochnachmittag über 50 Interessenverbände und Einzelsachverständige geladen, um Detailfragen der Abgeordneten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/10532, 16/10582) zu beantworten. "Im Großen und Ganzen" sei "eine ausgewogene Balance" erreicht, das Gesetz enthalte ein "differenziertes Konzept" für den Umgang mit genetischen Untersuchungen, so der Tenor der Stellungnahmen.

Im Detail gab es eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Bedarf hierfür sahen die Sachverständigen unter anderem für vorgeburtliche genetische Untersuchungen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung begrüßte zwar, dass Regelungen für die Pränataldiagnostik enthalten sind. Die Voraussetzungen, unter denen solche Untersuchungen zulässig seien, müssten jedoch enger gefasst und präzisiert werden, sagten auch Vertreter der Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen und des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe forderte zudem ein ausdrückliches Verbot, Untersuchungen mit Blick auf spätmanifestierende Krankheiten vorzunehmen. Die Einzelsachverständigen Professor Klaus Zerres, Professor Wolfram Henn und Professorin Irmgard Nippert wiesen dagegen darauf hin, dass die Untersuchung in der Praxis kaum nachgefragt würde und für Ausnahmefälle möglich bleiben sollte.

Uneins waren die Vertreter der Interessenverbände hinsichtlich der Regelungen für den Bereich der Versicherung: Der Deutsche Anwaltverein sagte, die im Gesetz vorgesehene Ausnahmeregelung ab einer bestimmten Versicherungssumme sei diskriminierend und nicht praktikabel. Professor Axel W. Bauer hingegen sprach von einem "erträglichen Kompromiss".

Ein erhebliches Defizit sahen die Sachverständigen in der Anhörung übereinstimmend darin, dass das Gesetz nicht für genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken gelten soll. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, erklärte etwa, dass die Regelungen zum Datenschutz in Bund und Bundesländern hierfür nicht ausreichend seien. Eine Einbeziehung der Forschung in das Gesetz sei "zum Schutz der Probanden und für die Rechtssicherheit der Forschung" notwendig, sagte auch Regine Kollek, Professorin der Universität Hamburg. Es handele sich nicht mehr um kleine, lokal begrenzte Probensammlungen, sondern um Biodatenbanken, für es eigener Regelungen bedürfe.

Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich genetischer Daten zu schützen und Diskriminierungen zu verhindern. Die Regelungen betreffen medizinische Versorgung, Abstammung, Arbeitsleben und Versicherungsverträge. Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme (Anlage 3 zu 16/10532) in 32 Nummern eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen, die von den Sachverständigen aufgegriffen wurden.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen und Interessenverbände sind abrufbar unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/105/stllg/index.html. ..."

Quelle: hib-Meldung vom 21.01.2009